Dienstag bis Sonntag
10 bis 18 Uhr
Hausordnung
1. Diese Hausordnung gilt für alle dem mumok – Museum moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien, (nachfolgend mumok genannt) am Standort MuseumsQuartier, Museumsplatz 1, 1070 Wien, zugehörigen Räume. Alle Personen, die sich in diesen Räumen aufhalten, unterliegen dieser Hausordnung. Mit der Umsetzung dieser Hausordnung ist das Personal des mumok betraut, insbesondere das Sicherheits- und Aufsichtspersonal.
2. Eintrittskarten berechtigen zum einmaligen Eintritt in die Ausstellungsräumlichkeiten während der ausgeschriebenen Öffnungszeiten und sind nicht übertragbar. Mit dem Erwerb eines Eintrittstickets werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des mumok akzeptiert. Bei Verlassen des Hauses verlieren Eintrittstickets ihre Gültigkeit. Ist das Verlassen des mumok zwischenzeitlich erforderlich, so ist dies im Einzelfall mit dem Kassapersonal zu vereinbaren. Der Kauf von Eintrittstickets kann verwehrt werden.
Für die Ausgabe kostenloser oder ermäßigter Eintrittstickets gelten Voraussetzungen, die an der Ticketkassa aufliegen. Das für Führungen entrichtete Entgelt kann im Falle der Nichtteilnahme an den Führungen nicht zurückerstattet werden. Im Zuge von Auf- und Abbauarbeiten in den Ausstellungsräumen kann es zu Einschränkungen bei der Besichtigung kommen.
Mit dem Erwerb eines Tickets berechtigen Sie das mumok zur Veröffentlichung von Bild- und Videoaufnahmen, die während des Besuchs entstanden sind. Dies geschieht im Rahmen von Veranstaltungen, aber auch während des allgemeinen Besuches. Sie können Ihr Widerspruchsrecht an datenschutz@mumok.at geltend machen.
Veranstaltungen werden zur Dokumentation und für gewerbliche Zwecke gefilmt und fotografiert. Auf diesem Film- bzw Fotomaterial können auch einzelne oder mehrere Gäste zu sehen sein. Mit dem Betreten der Veranstaltung erklärt der Gast, dass er/sie mit der Veröffentlichung des aufgenommenen Bild- bzw Filmmaterials (auch zu werblichen Zwecken des mumok wie z.B. auf unserer Homepage oder in sozialen Netzwerken etc.) einverstanden ist. Im Eingangsbereich finden Sie unsere Datenschutzerklärung. Dieser können Sie nähere Informationen über unsere Datenverarbeitung und Ihrem Recht auf Widerspruch entnehmen. Ihren Widerspruch können Sie an datenschutz@mumok.at richten.
3. Den Anordnungen des Sicherheits- und Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
4. Das Berühren der Ausstellungsobjekte ist verboten.
5. Das Übersteigen von Absperrungen ist verboten.
6. Das Fotografieren und Filmen der ausgestellten Werke ist – sofern nicht im Einzelfall ein generelles Verbot ausgeschildert ist - bis auf Widerruf, nur im Rahmen der freien Werknutzung zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch mittelbare kommerzielle Zwecke und auch nur ohne Blitz, Stativ oder Selfie-Stick gestattet. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere eine Veröffentlichung in sozialen Medien ist unzulässig. Bei Sonderausstellungen können besondere Bestimmungen gelten – die Kennzeichnungen in den Ausstellungsebenen sind zu beachten. Das Verwenden eines Stativs, der Einsatz von Blitzlichtern beziehungsweise von mitgebrachten Beleuchtungseinrichtungen sind nur nach vorheriger Genehmigung der Presseabteilung zulässig. Foto- und Filmgenehmigungen für journalistische, gewerbliche oder wissenschaftliche Zwecke erhalten Sie von den jeweils zuständigen Abteilungen des mumok.
7. Das Telefonieren in den Ausstellungsräumen ist untersagt.
8. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür bestimmten Bereichen (Gastronomiebereich in Ebene 0 und den vermietbaren Event-Bereichen) gestattet. Besonders wird darauf hingewiesen, dass die Ausstellungsräume nicht mit Speisen und Getränken betreten werden dürfen.
9. Es gilt im gesamten Museumsbereich striktes Alkoholverbot. Ausgenommen hiervon ist der Gastronomiebereich in Ebene 0 sowie die mumok Hofstallung, die Lounge (Ebene 5) und das mumok kino.
10. Das Rauchen ist verboten. Weiters gilt die Brandschutzordnung in der aktuellen Form.
11. Das Mitbringen von Haustieren in das mumok ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Hunde zur Unterstützung von sehbehinderten Personen (Behindertenausweis ist auf Nachfrage vorzuweisen).
12. Das Mitbringen von Gefahrenstoffen, Waffen etc. in das mumok ist nicht gestattet. Das Sicherheits- und Aufsichtspersonal ist berechtigt, stichprobenweise den Inhalt von Taschen zu überprüfen.
13. Überkleider, Schirme, Stöcke, Taschen (größer als ca. 28 x 35 cm), Schultaschen und Rucksäcke, Roller und Fahrräder sind in den Ausstellungsbereichen nicht erlaubt und in den entsprechenden Kleiderablagen bzw. Garderoben abzugeben. Ein Hinterlegen an anderen Stellen ist nicht gestattet. Für den Inhalt der Schließfächer und Spinde übernimmt das mumok keine Haftung. Größere Gepäckstücke können nicht in der Garderobe abgegeben werden. Feuchte Kleidungsstücke sind aus konservatorischen Gründen in den Ausstellungsräumen nicht erlaubt und an der Garderobe abzugeben.
14. Notausgänge dürfen nur in Notfällen benützt werden. Alle Verkehrswege, Fluchtwege und Ausgänge müssen unverstellt bleiben. Einrichtungsgegenstände, Sessel und Bänke dürfen nicht von ihren Standorten entfernt werden.
15. Bei Ertönen des Feueralarms ist den Anweisungen des Sicherheitspersonals des mumok unbedingt Folge zu leisten. Das Gebäude ist auf dem kürzesten Wege zu verlassen. Aufzüge dürfen hierbei nicht benützt werden.
16. Der gesamte Museumsbereich wird aus Sicherheitsgründen von Kameras überwacht. Das mumok behält sich vor, bei qualifiziertem Bedarf diese Aufzeichnungen an Behörden oder Gerichte nach amtlicher Aufforderung auszufolgen.
17. Am Haupteingang des mumok befindet sich eine für Rollstuhlfahrer*innen vorgesehene Türglocke. Durch Betätigung wird das mumok-Sicherheitspersonal verständigt. Dieses ist zur Hilfestellung verpflichtet. Gebäudeintern verfügt das Museum über behindertengerechte Aufzüge. Diese dürfen nur von Rollstuhlfahrer*innen und gehbehinderten Personen benutzt werden. Treppenlifte dürfen nur in Begleitung von geschultem Personal benutzt werden. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an das mumok-Personal oder die Sicherheitszentrale unter der Telefonnummer 01/52500-1425.
18. Das mumok darf nur über die vorgesehenen und entsprechend dem Bedarf freigegebenen Eingänge bzw. Einfahrten betreten werden. Betriebsfremden Personen ist der Zutritt zu allen Räumen, die nicht Ausstellungsräume sind, nur nach entsprechender vorheriger Anmeldung, in dienstlichen Angelegenheiten oder mit ausdrücklicher Genehmigung der Geschäftsführung gestattet.
19. Plakate und sonstige Werbemittel im oder am Gebäude dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Geschäftsführung an den hierfür bestimmten Stellen nach Maßgabe des verfügbaren Platzes durch Mitarbeiter*innen des mumok angebracht bzw. aufgelegt werden.
20. Der/Die Besucher*in haftet für alle Schäden und Folgeschäden am Gebäude, an Kunstwerken und an fester sowie beweglicher Einrichtung, die durch ihn/sie verursacht werden. Schadensfälle, die durch Nichtbeachtung der Hausordnung und der Unfallverhütungsvorschriften entstehen, unterliegen der vollen persönlichen Haftung. Unmündige Minderjährige dürfen das mumok nur mit einer Aufsichtsperson betreten.
Eltern haften für Aufsichtspflichtverletzungen gegenüber ihren Kindern. Bei Kinder- und Schulgruppen haftet die Aufsicht führende Person.
21. Aufgefundene Gegenstände werden in der Garderobe hinterlegt und werden dort nach erbrachtem Eigentumsnachweis an den/die Besitzer*in ausgehändigt.
22. Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung oder sonst ungebührlichem Verhalten, Besucher*innen des Hauses zu verweisen und ein dauerhaftes Hausverbot auszusprechen. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes ist in diesem Fall ausgeschlossen.
23. Bei besonders starkem Publikumsandrang ist das Sicherheitspersonal verpflichtet, das Haus bzw. einzelne Ausstellungsräume aus Sicherheitsgründen zeitweilig für weitere Besucher*innen zu schließen. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes ist in diesem Fall ausgeschlossen.
24. Außerhalb der Museumsöffnungszeit ist betriebsfremden Personen ohne vorherige Anmeldung und Genehmigung das Betreten des mumok und aller zuzuordnenden Räumlichkeiten verboten. Ausnahme: vermietete/verpachtete Räumlichkeiten sowie wenn es dienstlich erforderlich ist.
25. Mieter*innen/Pächter*innen verpflichten sich, für die Einhaltung dieser Hausordnung Sorge zu tragen. Sie verpflichten sich weiters, sämtliche in Benützung genommene Objekte, Räume und Gegenstände widmungsgemäß, fachgemäß und pfleglich zu behandeln und das vorgeschriebene Rauchverbot zu beachten. Das Betreten der gemieteten/gepachteten Räume ist nur nach Vorzeigen eines gültigen Ausweises bzw. in Begleitung von Museumspersonal gestattet, berechtigt aber nicht zum Besuch der Ausstellungsräume. Die Dekoration von Veranstaltungs- und sonstigen Räumen durch Mieter*innen/Pächter*innen bedarf der vorherigen Zustimmung des mumok und ist nach dessen Weisung vorzunehmen. Für jeden hierbei entstehenden Schaden haften Mieter*innen/Pächter*innen. Es dürfen nur schwer entflammbare Materialen verwendet werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Brandschutzordnung in der aktuellen Form hingewiesen. Mieter*innen/Pächter*innen sind verpflichtet, die Lautstärke der von ihnen verwendeten Anlagen in den gemieteten/gepachteten Räumen so zu steuern, dass andere Veranstaltungen und die Ausstellungsräume nicht gestört werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Allgemeinen Vermietungsbestimmungen des mumok verwiesen.